AGB

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

für IT-Projektbegleitung und Beratungsleistungen

§ 1 Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge über Beratungs-, Unterstützungs- und Projektbegleitungsleistungen zwischen dem Auftragnehmer und dem Auftraggeber.

(2) Abweichende oder entgegenstehende Bedingungen des Auftraggebers finden keine Anwendung, es sei denn, ihrer Geltung wurde ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

(3) Die Leistungen richten sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB.

§ 2 Vertragsgegenstand und Leistungsumfang

(1) Gegenstand des Vertrags ist die Erbringung von Beratungs-, Unterstützungs- und Projektbegleitungsleistungen im IT-Umfeld gemäß dem jeweiligen Angebot.

(2) Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot.

(3) Der Auftragnehmer schuldet die sorgfältige Erbringung der vereinbarten Leistungen, jedoch keinen bestimmten wirtschaftlichen oder technischen Erfolg.

(4) Insbesondere wird keine Gewähr für eine Abnahme durch Dritte oder Endkunden übernommen.

§ 3 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

(1) Der Auftraggeber stellt alle zur Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Unterlagen, Systeme und Zugänge rechtzeitig und vollständig zur Verfügung.

(2) Verzögerungen oder Mehraufwand, die aus unzureichender Mitwirkung resultieren, gehen zulasten des Auftraggebers.

(3) Der Auftraggeber benennt einen fachlich kompetenten Ansprechpartner.

§ 4 Vergütung

(1) Die Vergütung erfolgt pauschal gemäß dem jeweiligen Angebot.

(2) Sofern im Angebot nichts Abweichendes geregelt ist, wird die Pauschalvergütung in monatlichen Abschlagszahlungen abgerechnet.

(3) Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug zur Zahlung fällig.

(4) Ein Zurückbehaltungsrecht kann nur wegen unbestrittener oder rechtskräftig festgestellter Forderungen ausgeübt werden.

(5) Reise- und Übernachtungskosten werden gesondert abgerechnet, sofern diese zur Leistungserbringung erforderlich sind und nicht ausdrücklich im Angebot enthalten sind.

(6) Reisekosten werden gegen Nachweis zu folgenden Bedingungen berechnet:
– Bahn 1. Klasse oder Flug Economy Class
– Pkw-Nutzung mit EUR 0,70 pro Kilometer
– Übernachtungskosten gemäß tatsächlichem Aufwand

§ 5 Laufzeit und Kündigung

(1) Sofern im Angebot nichts Abweichendes vereinbart ist, läuft der Vertrag projektbezogen.

(2) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

(3) Im Falle einer einvernehmlichen oder außerordentlichen vorzeitigen Beendigung, sind die bis dahin erbrachten Leistungen anteilig zu vergüten.

§ 6 Nutzungsrechte

(1) An im Rahmen der Leistungserbringung erstellten Arbeitsergebnissen erhält der Auftraggeber ein unbeschränktes aber nicht exklusives Nutzungsrecht. Soweit Urheberrechte des Auftragnehmers entstehen, ist dieser ebenfalls berechtigt, diese Arbeitsergebnisse selbst zu nutzen.

(2) Weitergehende Rechte bedürfen einer gesonderten Vereinbarung.
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§ 7 Haftung

(1) Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.

(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten). In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

(3) Die Haftung nach Absatz (2) ist der Höhe nach begrenzt auf die im Rahmen des jeweiligen Projekts vereinbarte Gesamtvergütung.

(4) Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen.

§ 8 Versicherung und Freistellung

(1) Der Auftraggeber verpflichtet sich, während der Laufzeit des jeweiligen Projekts eine angemessene Haftpflichtversicherung zu unterhalten, die auch Schäden im Zusammenhang mit der Tätigkeit des Auftragnehmers abdeckt, soweit diese im Verantwortungsbereich des Auftraggebers entstehen.

(2) Der Auftraggeber stellt sicher, dass seine Haftpflichtversicherung im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten keinen Rückgriff gegen den Auftragnehmer nimmt, soweit dieser nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt hat.

(3) Der Auftraggeber stellt den Auftragnehmer von Ansprüchen Dritter frei, die aus Pflichtverletzungen des Auftraggebers oder aus von ihm bereitgestellten Leistungen, Informationen oder Systemen resultieren.

§ 9 Vertraulichkeit

Beide Parteien verpflichten sich, vertrauliche Informationen der jeweils anderen Partei nicht an Dritte weiterzugeben und ausschließlich für die Zwecke des Vertrags zu verwenden.

§ 10 Verfall

(1) Ansprüche des Auftraggebers gegen den Auftragnehmer verfallen innerhalb von 12 Monaten ab dem Projektende.

(2) Dies gilt nicht für Ansprüche
– wegen vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhaltens,
– wegen Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit,
– nach dem Produkthaftungsgesetz.

§ 11 Referenznennung

(1) Der Auftragnehmer ist berechtigt, den Auftraggeber unter Nennung des Firmennamens und einer allgemeinen Beschreibung des Projekts als Referenz zu benennen.

(2) Eine Verwendung von Logos oder weitergehenden Darstellungen erfolgt nur nach gesonderter Zustimmung des Auftraggebers.

§ 12 Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung gilt diejenige wirksame Regelung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck der ursprünglichen Bestimmung am nächsten kommt.

§ 13 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt deutsches Recht.

(2) Gerichtsstand ist der Sitz des Auftragnehmers, sofern der Auftraggeber Kaufmann ist.